Regionalkonferenz Mitte

SPRECHEN-HÖREN-LERNEN FÖRDERN
Landesverband Hessen e.V.


Einladung

zur
Regionalkonferenz Mitte
am 23. Februar 2012, 18.00 Uhr
im Bürgerhaus Klein-Linden,
Zum Weiher 33
35398 Gießen
Telefon: 0641 – 21787

1.  Begrüßung und Vorstellungsrunde

2. Landesverband und Schulen im Dialog: Förderschulen mit dem Schwerpunkten Lernen, Sprache, Hören, Schulen mit gemeinsamen Unterricht und inklusiver Unterricht      unter den Aspekten des  Hessischen Schulgesetz und dem Entwurf der VO über Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Probleme, Auswirkungen, regionale Besonderheiten

3. IdA, ein ESF-Programm für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
Ursula Häuser

4.  Verschiedenes

Ende der Regionalkonferenz gegen 21.00 Uhr

Die Veranstaltung richtet sich an alle Eltern, Angehörige, Lehrer, Erzieher, Vereine und Verbände, die sich mit den Konsequenzen der UN-Konvention und dem veränderten Hessischen Schulgesetz für Menschen mit Sprach-, Hör- und Lernbehinderungen auseinandersetzen wollen.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Anmeldungen bitte bis zum 20.02.2012 an die    Geschäftsstelle

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Jung
1.Vorsitzender

Das sollten Sie wissen

Menschen mit Behinderungen haben immer noch Nachteile und stehen vor Barrieren, auch wenn sie sich um eine Ausbildung oder einem Arbeitsplatz bemühen. Dabei sind sie nicht unbedingt weniger leistungsfähig als andere. Im Rahmen der Umsetzung der VN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, die eine umfassende Barrierefreiheit und einen gleichberechtigten Zugang zu allen Lebensbereichen einfordert, wird sich auch die Arbeitsförderung und die berufliche Rehabilitation verändern.

Nachfolgend finden Sie die Erklärung einiger Begriffe, die Sie kennen sollten, wenn Sie mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten, um Ihr Kind mit einer Sprach-, Hör- oder Lernbehinderung bei der Suche nach einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu unterstützen.

Behindert“ ist ein Mensch um Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, seine geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – wenn er dadurch Hilfen, z.B. für die Teilhabe am Arbeitsleben benötigt.

Schwerbehindert“ ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder mehr festgestellt ist. Beachten Sie: der Grad der Behinderung sagt nichts über die berufliche Leistugsfähigkeit eines Menschen aus.

Gleichgestellt mit behinderten Menschen“ werden Personen mit einem Behinderungsgrad vom mindestens 30 aber unter 50 von der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist. Das gilt auch für die berufliche Ersteingliederung und Ausbildung.

Regionalkonferenz Nord im BBW Nordhessen Kassel

Die Regionalkonferenz am 10.11.2011 stand unter dem Zeichen der UN-Konvention und deren Auswirkungen für Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkten Lernen, Hören und Sprache. Nach der Neufassung der sonderpädagogischen Förderung im Hessischen Schulgesetz und der daraus resultierenden Verordnung wird sich einiges verändern.Hinzu kommt der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention in Hessen, der ebenfalls für den Bereich Bildung einige Punkte festschreiben wird, die es ebenfalls zu erfüllen gilt.

„In allen Schulen wird es durch die Inklkusion Veränderungen geben, die wir im Interesse der Kinder mit Sprach-,Hör-und Lernbehinderungen intensiv begleiten müssen“ eröffnete Ursula Häuser die Diskussion. Kritisch sehe der Verband vor allem die Übergänge Kindergarten – Schule, den Übergang nach Klasse 5, vor allem aber den Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium. Hier sehe man die größten Schwierigkeiten, da noch völlig unklar ist, wie sich gerade an dieser Schnittstelle die Unterstützungssysteme entwickeln würden. Sie forderte die Anwesenden auf, den Weg der Kinder und Jugendlichen intensiv zu begleiten.

Deutlich wurde im Rahmen der Diskussion, dass Kollegien  der Schulen  besorgt seien, ob eine ausreichende sonderpädagogische Förderung für die Kinder zur Verfügung stehen wird. Erste Auswirkungen der Inklusion werden im kommenden Schuljahr zu verzeichnen sein, so die Auffassung der Regionalkonferenz. „Wenn die Kinder nicht ausreichend Unterstützung auf ihrem Weg erfahren, kann man nicht erwarten, dass sie einen Abschluss erreichen bzw. eine Ausbildung beginnen können“ sorgte sich ein Teilnehmer.

Förderschulen und Beratungs- und Förderzentren, vor allem aber auch die allgemeinen Schulen, von der Grundschule bis zur beruflichen Schule stünden vor einer neuen Aufgabe, die heute noch nicht umfassend formuliert werden kann.Es wird nicht ausreichen, die sonderpädagogische Kompetenz der Beratungs- und Förderzentren in die allgemeine Schule mit einzubeziehen. Die Entwicklung wird vor allem große Veränderungen in der Lehreraus-, Fort- und Weiterbildung erfordern. Hier müsse noch viel passieren.

Wie es mit der beruflichen Rehabilitation und der Ersteingliedeung in den kommenden Jahren aussehen werde, sei heute noch nicht absehbar. Auch die Entwicklung der Berufsbildungswerke stehe unter dem Einfluss der UN-Konvention und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Entwicklungen, erklärte der Leiter des BBW Nordhessen,Klaus Winger. Das BBW Nordhessen stünde vor neuen Aufgaben – so wie alle Berufsbildungswerke-, würde sie annehmen und an Konzepten zur Verbesserung der Übergänge in eine Ausbildung mit erarbeiten.

„Der Landesverband wird Ihnen ein aktiver Partner auf diesem Weg sein, sowohl für die Schule als auch für die BBWs und  für die Bildungsträger, mit denen wir in Kontakt stehen,“ schloss der Verbandsvorsitzende Hans-Jürgen Jung die Konferenz.

Landesverbandsvorsitzende v.l. Hans - Jürgen Jung und Ursula Häuser
Teilnehmer der Regionalkonferenz: Birgit Merz, Werner Mösche-Sonnenberg, Klaus Winger


Kultusministerkonferenz will Reform des Übergangssystems Schule-Beruf

Zukünftig sollen verstärkt unnötige Warteschleifen für Jugendliche beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung vermieden werden. Deshalb sollen die schulischen Angebote des Übergangssystems weiterentwickelt werden, entschied die Kultusministerkonferenz im November.

Sie erteilte an den Unterausschuss Berufliche Bildung einen entsprechenden Arbeitsauftrag. Dieser soll bestehende schulische Maßnahmen des Übergangssystems auf Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit überprüfen. Ziel ist eine Optimierung der Angebote, um sie in einem nächsten Schritt zu vereinheitlichen.

Im Bereich der schulischen Übergangsmaßnahmen will die KMK eine Verbesserung der Anschlussfähigkeit an die duale Ausbildung erreichen. Um Bildungsgänge besser miteinander zu verzahnen und die Anrechenbarkeit von Übergangsmaßnahmen zu erhöhen, orientiert sich die KMK bei der Erarbeitung ihrer Reformvorschläge eng an den Ausbildungsordnungen. Auf der Basis eines internen Diskussionspapiers der KMK soll eine schnelle Beschlussfassung angestrebt werden.

Quelle: KMK

Weihnachtszeit – Zeit innezuhalten und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen.

Zeit natürlich auch nach vorn zu schauen, um neue Ziele zu formulieren.

Danke für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen in diesem Jahr.

Wir möchten Ihnen auch im Jahr 2012 wieder ein verlässlicher Partner sein,


gemeinsam mit Ihnen Erfolge und Ziele erreichen und freuen uns auf


eine weitere gute Zusammenarbeit!


In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges Weihnachtsfest

besinnliche Festtage,  Erfolg und Gesundheit im Jahr 2012.

Hans-Jürgen Jung                                                        Ursula Häuser

1.Vorsitzender                                                                                  2. Vorsitzende


SPRECHEN-HÖREN-LERNEN FÖRDERN

Landesverband Hessen e.V.



Landesverband Hessen e.V.

Regionalkonferenz am 10.11.2011 im BBW- Kassel

Eine gemeinsame Arbeit auf breiterer Ebene zwischen den unterschiedlichen Institutionen, Selbsthilfe-/Fördervereinen, Berufsbildungswerken, Berufsausbildungswerken, R-BAN, Lehrkräften, Elternbeiräten und Eltern zu fördern und gemeinsam die Interessen der jungen Menschen zu vertreten ist unser Ziel. Diese zweite Regionalkonferenz in Nordhessen ist ein Schritt, den Dialog mit Ihnen zu führen, gemeinsam Ziele zu formulieren und umzusetzen.

Neue Voraussetzungen wurden durch die UN-Behindertenkonvention geschaffen, die es nun umzusetzen gilt. Auf alle Schulen kommen Herausforderungen und Erwartungen zu, die nur gemeinsam geschafft werden können. Die Anforderungen werden in der erforderlichen Qualität nur erfüllt werden können, wenn alle Akteure vor Ort und auf Landesebene zusammen arbeiten.

Die Regionalkonferenz dient der Verständigung und Diskussion von Lehrern, Erziehern, Schulaufsicht und allen an Schule Beteiligten mit den Rechten von Kindern mit Sprach-, Hör- oder Lernbehinderung und den Vorstellungen von Eltern, die diese Rechte einfordern und ihre Kinder auf diesem Weg unterstützen.

Ziel ist eine gemeinsame Strategie, zur Umsetzung und Qualitätssicherung auf diesem Weg.

Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen.

Einladung

zur

Regionalkonferenz

am 10. November 2011, 18.00 Uhr

im BBW Kassel,

Hoffmann-v.-Fallersleben-Str. 21, 34117 Kassel
Telefon: 0561 728 900

Beginn 18.00 Uhr

1. Begrüßung und Vorstellungsrunde

2. Landesverband und Schulen im Dialog: Förderschulen mit dem Schwerpunkten Lernen, Sprache, Hören, Schulen und inklusiver Unterricht unter den Aspekten des Hessischen Schulgesetz und dem Entwurf der VO über Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Probleme, Auswirkungen, regionale Besonderheiten

3 . IdA, ein ESF-Programm für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ( Vorstellung durch Frau Häuser )

4. Verschiedenes

Ende der Regionalkonferenz voraussichtlich 21.00 Uhr

Anmeldungen bis zum 07. 11. 2011 an die Geschäftsstelle

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Jung

1. Vorsitzender


Anfahrt mit dem Auto

  • Von der A7 Anschlussstelle 77 (Kassel Nord) Richtung Stadtmitte dem Fernverkehr der B 83 bis zum Holländischen Platz (Universität) folgen.
  • Von der A 44 / A 49 Anschlussstelle 5 (Auestadion) Richtung Stadtmitte dem Fernverkehr der B 3 bis zur B 7 / B 83 folgen, hier links die B 7 / B 83 bis zum Holländischen Platz (Universität).
  • Über die B 7 aus Richtung Hofgeismar stadteinwärts bis zum Holländischen Platz (Universität).
  • Ab dem Holländischen Platz weiter über die B 251 (Wolfhager Straße), nach ca. 300 m an der Feuerwehr links in die Hoffmann-von-Fallersleben-Straße, rechts in die Schillerstraße und wieder rechts in die Sickingenstraße einbiegen (Haupteingang mit Parkplatz).

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

mit der Bahn:

  • Ankunft ICE Bahnhof / KS-Wilhelmshöhe:
    Mit der Regionalbahn nach Kassel Hauptbahnhof / Kulturbahnhof.
  • Ankunft KS Hauptbahnhof / Kulturbahnhof:
    Fußweg über die Werner-Hilpert-Straße zur Hoffmann-von-Fallersleben-Straße. (Fußweg ca. 5 min.)

mit der Tram:

  • Mit der Linie 1 oder 5 bis Haltestelle „Holländischer Platz / Universität³, von dort ca. 400 m der Wolfhager Straße folgen, zweite Straße links zum Eingang Hoffmann-von-Fallersleben-Straße.

Absender:

Name: _________________________ Vorname: _________________________

Straße: _________________________ PLZ Wohnort: ________________________

Telefon:___________________________ Fax: __________________________

An

SPRECHEN-HÖREN-LERNEN FÖRDERN

Landesverband Hessen e.V.

Geschäftsstelle

Haydnstr. 27

35440 Linden

Anmeldung

zur Regionalkonferenz

am Donnerstag den 10.November 2011 von 18.00 Uhr bis spät..21.00 Uhr

im BBW- Kassel, Hoffmann von Fallersleben-Str.21, 34117 Kassel

 Ich / wir werde(n) an der Regionalkonferenz teilnehmen mit insgesamt _____ Person(en)

Ihre Anmeldung sende Sie bitte bis zum 07.11 2011 an unsere Geschäftsstelle

Per: e.Mail: lvhessen@shlf.de, Fax: 06403-690377

Kurzentschlossenen ist die Teilnahme ebenfalls möglich

Meine eMail: _____________________________________________________________Förderverein/Schule

Name Unterschrift________________________

Ort, Datum: ______________________ Unterschrift: ______________________________

WDR-Dokumentation über das Persönliche Budget und die Zukunftsperspektiven behinderter Menschen

Im Rahmen der Sendereihe DIE STORY hat der WDR eine 45-minütige Dokumentation veröffentlicht.

http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2011/0919/behindert.jsp

Die beschriebene Situation ist in NRW angesiedelt, dennoch werden zentrale Punkte der Themen an zwei Fallbeispielen informativ dargestellt.

Die Sendung ist auch als Podcast verfügbar:

http://www.wdr.de/tv/diestory/vodcast/index.jsp

Landesverbandstag 2011

SPRECHEN-HöREN-LERNEN FöRDERN
Landesverband Hessen e.V.
Geschäftsstelle: Haydnstraße 27 35440 Linden
Tel: 06403-64511 Fax: 06403-690377Mail: lvhessen@shlf.de www:shlf.de

Bildung gerecht gestalten

Einladung
zur Landesverbandstagung am 24.September 2011
im BBW- Südhessen Am Heroldsrain1 61184 Karben

Tel.: 06039/482-0
Fax: 06039/482-191
10.00 Uhr – 16.00 Uhr

Die Bundesrepublik Deutschland hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention Ratifiziert und sich damit verpflichtet, ein inklusives Bildungsangebot zu machen. Ebenso gilt, dass alle Kinder einen dis-kriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem haben sollen. Diese Anforderungen werden in der erforderlichen Qualität nur erfüllt werden können, wenn alle Akteure vor Ort und auf Landesebene zusammen arbeiten.
Die Bundesregierung stellte die Länder vor Aufgaben gestellt, indem diese Gesetze, aber auch Bildungsangebote verändernmüssen. Das Hessische Schulgesetz ist geändert und tritt zum 1. August 2011 in Kraft.
Der Landesverbandstag dient derVerständigung und Diskussion von Lehrern, Erziehern, Schulaufsicht und allen an Schule Beteiligten mit den Rechten von Kindern mit Sprach-, Hör- oder Lernbehinderung und den Vorstellungen von Eltern, die diese.Rechte einfordern und ihre Kinder auf diesem Weg unterstützen.
Ziel ist eine gemeinsame Strategie, zur Umsetzung und Qualitätssicherung auf diesem Weg.

Mit freundlichen Grüßen
DER VORSTAND

Anmeldung
bis 15 09. 2011 an die Geschäftsstelle, Überweisung der Tagungsgebühren auf Kto.Nr.147 47 400, BLZ 513 900 00 Volksbank Mittelhessen eG, Kennwort: Landesverbandstagung

Tagungskosten: 25,00€ incl. Mittagessen

Anreise mit dem PKW:
A5 Frankfurt-Kassel – Ausfahrt Bad Homburger Kreuz Richtung Bad Vilbel auf die A 661 – über die B 3a Richtung Friedberg/Karben.

A3 Würzburg/Frankfurt, Abfahrt Offenbacher Kreuz – Richtung Bad Homburg auf die A 661 – dann B 3a Richtung Friedberg/Karben.
Anreise mit der Bahn:
Bis Frankfurt Hbf – weiter mit der S-Bahn S 6 Richtung Friedberg bis Groß-Karben. Von dort 10 Minuten Fußweg (beschildert) zum Berufsbildungswerk Südhessen; bzw. von Norden mit DB bis Friedberg, dann mit der S 6 bis Groß-Karben; mit dem Bus zum BBW um 8.32 Uhr, 9.32 Uhr; zum Bahnhof ab BBW um 12.49 Uhr,13.49 Uhr, 14.49 Uhr, 16.49 Uhr.

Tagungsprogramm:

ab 09.30 Uhr Kennenlernen beim Kaffee

10.00 Uhr Begrüßung:      Hans-Jürgen Jung, 1. Vorsitzender
Einführung in die Thematik

10.10 Uhr Das Hessische Schulgesetz HSCHG seine Veränderung und Auswirkung auf Bildung und Ausbildung von Menschen mit Sprach-, Hör- und Lernbehinderung: bietet der berufsorientierte Abschluss eine Perspektive?
MinR Daniel Bognar, Hess. Kultusministerium (HKM)

10.45 Uhr Schulische Bildung von Menschen mit Sprach-, Hör und (Lern) Behinderungen – Miteinander in der Vielfalt, welche Voraussetzungen braucht es?
Mechthild Ziegler, Vorsitzende
LERNEN FÖRDERN-Bundesverband e.V. Stuttgart

11.15 Uhr Pause

11.30 Uhr OloV (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und

Besetzung von Ausbildungsplätzen in Hessen):eine Chance nach SchuB für Jugendliche mit Behinderung?

Monika Neumeier, Koordinatorin OloV Kreis Gießen, ZAUG GgmbH, Gießen

12.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Arbeitsgruppen

AG 1: Fit für Arbeit
Wie können Familien ihre Kinder darauf vorbereiten
Dipl. Päd. Ernst Heimes,. Std. Dir. i.R., Rottenburg

AG 2:. Berufsbildungswerke als fester Bestandteil der beruflichen Integration behinderter Menschen
Carsten Rehbein, Abteilungsleiter Kunden- Ent-wicklung- Arbeitsmarkt., BBW Südhessen, Karben

15.00 Uhr Plenum, Vorstellungen der AGs

16.00 Uhr Ende der Landesverbandstagung

●Referate, Informationen

●Arbeitsgruppen, informeller Austausch

●und vieles mehr

Die Veranstaltung richtet sich an alle Eltern, Angehörige, Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen, Erzieher, Vereine und Verbände, die sich mit den Konsequenzen der UN-Konvention und dem veränderten Hessischen Schulgesetz für Menschen mit Sprach-, Hör- und Lernbehinderungen auseinandersetzen wollen.

Änderungen vorbehalten

Neues Profil und neuer Abschluss an den Schulen für Lernhilfe

Kein Abschluss ohne Anschluss! Wir können auf keinen Kopf verzichten. Frühe individuelle Berufsvorbereitung und Berufsorientierung soll das Bindeglied zwischen Schule und Arbeitswelt werden. Dazu gehört zukünftig der Berufsorientierende Abschluss der Schulen mit dem Schwerpunkt Lernen, wie die Förderschulen für Lernhilfe zukünftig heißen sollen.“ Mit diesen Worten eröffnete Kultusministerin Henzler dieser Tage eine Fachtagung der Schulen für Lernhilfe zum Thema:Profilbildung der Schulen für Lernhilfe im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die UN-Behindertenrechtskonvention könne als Chance zur Weiterentwicklung individueller Förderung betrachtet werden. Die inklusive Beschulung soll weiter ausgebaut werden, wobei das Kindeswohl im Vordergrund stehe.

In diesem Zusammenhang, führte Prof. Dr. Dieter Katzenbach aus, ist die Schnittstelle von der Schule in das Arbeitsleben die schwierigste, die es für junge Menschen zu überwinden gilt. Hier müsse sich die UN-Konvention erst beweisen. Sie stehe in einem weiten Kontext wie der Organisation des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei zunehmender Pluralisierung aber auch gleichzeitig stärker Individualisierung sowie die Stärke schwacher Bindungen (enge Bindungen gingen zunehmend verloren).

Inklusion als Regelform, wobei unklar ist, welche Schritte und Maßnahmen geplant sind. Die Reihenfolge der Schritte wird nicht aufgezeigt. Hier sei noch ein erheblicher Klärungsbedarf vorhanden. „Es ist immer schlecht, wenn der Dachdecker kommt und der Estrich noch nicht gegossen ist!“ veranschaulichte er den derzeitigen Stand der Entwicklung.

Neben dem neuen Hessischen Schulgesetz, dass derzeit in der 1. Lesung den Landtag passiert hat und in dem es eine Reihe von Veränderungen im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung geben wird, werden auch die entsprechenden Rechtsverordnungen entwickelt. Hierüber gibt es derzeit wenig Ausführungen, die an die Öffentlichkeit gelangen.

Wie Sprechen-Hören-Lernen Fördern LV Hessen in dieser Tagung erfuhr, soll durch den Berufsorientierenden Abschluss „der Nachweis vielfältiger Praxiserfahrungen in Betrieben und Schülerfirmen erbracht werden, soll eine teamorientierte Projektprüfung geleistet werden wie im Bildungsgang Hauptschule, und die Berufsorientierung im Berufswahlpass dokumentiert werden.“*

Dabei sollen die Rahmenbedingungen für den Unterricht an den Schulen für Lernhilfe verbessert werden:

  1. Schulen für Lernhilfe unterrichten ab dem kommenden Schuljahr mit dem gleichen Stundenkontingent wie Grund- und Hauptschulen. Sie sollen dafür mehr Lehrerstunden erhalten.
  2. Förderschulen sind ab diesem Schuljahr offiziell in das Programm OloV „Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen“ aufgenommen werden.
  3. Aufgabe der Schule für Lernhilfe ist auch die Rückführung an die allgemeine Schule. Für die Hinführung zum Haupschulabschluss erhalten eigenständige Schulen für Lernhilfe eine Unterstützung aus der allgemeinen Schule. Eigenständige Schulen für Lernhilfe erhalten die Möglichkeit eine Hauptschullehrkraft als Ansprechpartner zu bekommen. Die Unterstützung kann unterschiedlich aussehen, vom Austausch von Klassenarbeiten über die Vorbereitung und Durchführung von Projektprüfungen bis zur Begleitung von Abschlussprüfungen.

Sprechen-Hören-Lernen Fördern hat schon vor einiger Zeit auf den Berufswahlpass aufmerksam gemacht und darauf verwiesen, welche Bedeutung er bei einer Bewerbung haben kann. Wir sind gespannt, inwieweit er jetzt den Weg in die Schulen finden wird und welche Aufmerksamkeit ihm seitens der Arbeitgeber zukommen wird.

Aufgefallen ist uns im Rahmen dieser Tagung auch, dass die Vertreter der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitgeber die Tagung mit Interesse verfolgten, sich aber nicht weiter dazu äußerten.

Da viele der Schulabgänger bisher im Rahmen der beruflichen Rehabilitation -Ersteingliederung durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wurden und werden, ob durch eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Ausbildung, bleibt aus unserer Sicht auch abzuwarten, welche Entwicklung es dort geben wird.

*Grußwort Ministerin Henzler