Das Deutsche Institut für Menschenrechte gibt in seiner Pressemittwilung vom 9. August 2012 bekannt:
„Aktiv gegen Diskriminierung“ – Neues Online-Handbuch für Verbände erschienen
Berlin. Welche Möglichkeiten bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Verbänden, um Menschen dabei zu unterstützen, vor Gericht gegen Diskriminierung vorzugehen? Wann kann eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz oder dem Verbraucherschutz erhoben werden? Unter welchen Voraussetzungen ist die Einreichung einer Beschwerde auf internationaler Ebene (UN, Europäischer Menschenrechtsgerichtshof) sinnvoll?
Antworten auf diese und weitere Fragen bietet das neue Online-Handbuch „Aktiv gegen Diskriminierung“. Es richtet sich vor allem an Verbände und steht ab dem 9. August 2012 zur Verfügung unter: www.aktiv-gegen-diskriminierung.de. Interessierte Verbände finden auf dieser Website einen Überblick über die nationalen und internationalen Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz mit konkreten Handlungsanleitungen und praxisorientiertem Wissen.
In dem Handbuch werden gleichermaßen der Schutz vor rassistischen Diskriminierungen wie vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität oder Orientierung, des Alters, der Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung behandelt. Eine Einführung in den menschenrechtsbasierten Diskriminierungsschutz ergänzt den Überblick. Zudem präsentiert die Website eine Übersicht der Verbandsrechte – in sieben Sprachen -, die zentralen rechtlichen Grundlagen und eine umfangreiche Linksammlung zum Thema. Ein geschlossener Mitgliederbereich umfasst ein Diskussionsforum mit wechselnden Themen und bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Mitgliedern über den Diskriminierungsschutz auszutauschen.
Das Online-Handbuch ist Teil des Projekts „Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände“ am Deutschen Institut für Menschenrechte (2009-2011). Ziel war es, die Durchsetzung und Geltendmachung von Antidiskriminierungsrechten durch Verbände zu stärken und damit insgesamt eine Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland zu fördern.
Ausführliche Informationen: Nina Althoff, Sera Choi (2012):„Verbände aktiv gegen Diskriminierung“ mit Ergebnissen des Projekts und Empfehlungen zur Verwirklichung eines effektiven Diskriminierungsschutzes. Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
„Verbände aktiv gegen Diskriminierung“ (gesetzter Link)
Website „Aktiv gegen Diskriminierung“ (gesetzter Link)
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 –14, Mobil: 0160 966 500 83