Der DBR fragt nach – SHLF auch

Im Deutschen Behindertenrat (DBR) haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland repräsentiert.

Unter anderem ist Aufgabe des Deutschen Behindertenrates, Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen verbandsübergreifend offensiv zu vertreten. Dazu gehört insbesondere auch, auf die Sicherstellung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Lebensgestaltung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Arbeit der für sie notwendigen Dienste und der Selbsthilfestrukturen hinzuwirken.

Der Deutsche Behindertenrat ist ein Aktionsbündnis der maßgeblichen Verbände chronisch kranker und behinderter Menschen und versteht sich als Plattform gemeinsamen Handelns und des Erfahrungsaustauschs. Er ist kein Dachverband und besitzt damit kein generelles Vertretungsmandat. Die Mitgliedsorganisationen sind eigenständig und vertreten sich in aller Regel selbst

Quelle: DBR

SHLF wird über die LAGH Selbsthilfe und deren Bundesverband vertreten.

Die angesprochenen Themen und Fragen sind für uns auf der Landesebene in Hessen ebenfalls relevant.

Wenn Sie uns Ihre Erfahrungen übermitteln erhalten wir einen aktuellen Überblick. So können wir sie aktiv vertreten.

Nachfolgend das Anschreiben des Arbeitsausschusses:

DBR-Arbeitsausschuss und Gäste

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bezugnehmend auf die letzte Sitzung des DBR-Arbeitsausschusses am 19.01.2021 möchten das DBR-Sekretariat sowie Herr Delgado über den aktuellen Sachstand und ggf. den notwendigen Handlungsbedarf zur Vorbereitung des KMK-Termins informieren.

Aktueller Sachstand zum Austausch zwischen dem DBR und der Kultusministerkonferenz (KMK) zum Thema: Behinderte Schülerinnen und Schüler und Corona

  • Im Dezember 2020 sollte ein Fachgespräch mit dem Präsidium der KMK und DBR-Vertretern zum Stand der Inklusion an deutschen Schulen geben, welches aber aufgrund von Corona nicht stattfinden konnte.
  • Im Oktober 2020 hat sich für den DBR, Herr Reiner Delgado (DBSV), mit KMK-Vertretern darauf verständigt, dass dieses Fachgespräch verschoben werden soll und alternativ im ersten Halbjahr 2021 ein digitaler Austausch zwischen dem KMK und dem DBR stattfinden soll.
  • Dieser digitale Austausch soll voraussichtlich am Mittwoch, 03.03.2021, 13:30 Uhr bis ca. 15:30 Uhr stattfinden.
  • Kernthema des Gesprächs: „Bildungsteilhabe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie“.
  • Schwerpunkte für das Gespräch werden im Vorfeld festgelegt, ggf. unter Einbeziehung der Ergebnisse der Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen des BMAS.

Aktueller Handlungsbedarf für den DBR

  1. Übersenden von Erfahrungen aus den Verbänden bezüglich der Zielgruppe mit Schulbildung und Corona

Aufgrund der bisherigen geringen Rückläufe aus den DBR-Verbänden bittet das DBR-Sekretariat noch einmal um das Übersenden von Erfahrungen aus den Verbänden bezüglich der Zielgruppe mit Schulbildung und Corona. Es können Beispiele oder Erfahrungen aus folgenden Bereichen der Bildungsteilhabe unter Corona-Bedingungen sein:

–             Fernlernen,

–             Digitalisierung und Barrierefreiheit,

–             Notbetreuung,

–             Schulbegleitung,

–             Kohortenbildung, Auflösung von Klassenverbänden,

–             Maskenpflicht.

Bei Ihren Ausführungen nehmen Sie bitte auch auf folgende Fragen Bezug:

  • Welche Probleme sind bei der Beschulung von Lernenden mit Behinderung angesichts von Corona-Maßnahmen aufgetreten bzw. treten auf?
  • Sind Lernplattformen und Konferenzsysteme barrierefrei nutzbar?
  • Sind Lernmedien und Aufgaben nutzbar und zu bewältigen?
  • Wird die erforderliche individuelle Unterstützung behinderter Lernender angeboten? Durch sonderpädagogische Betreuung und Schulassistenz?
  • Wo liegen die größten Probleme?
  • Gibt es gute Beispiele für Lösungen, die zur Nachahmung empfohlen werden können.
  • Welche Maßnahmen sind nötig, um die Teilhabe behinderter Lernender an Schulbildung auch in Corona-Zeiten zu sichern?
  • Gibt es neben den oben genannten Themen weitere, die mit der KMK besprochen werden sollten?

Herr Delgado wird nach dem Ende der Rückmeldefrist die übersandten Beiträge aufarbeiten. Wenn Verbände Erfahrungsberichte, Informationen, etc. bereits übermittelt haben, brauchen Sie diese nicht noch einmal übersenden.

  1. Teilnahme am KMK-Gespräch

Möchten Sie oder andere Personen Ihres Verbandes an dem Gespräch mit der KMK teilnehmen, dann teilen Sie dies bitte dem DBR-Sekretariat mit.

Das DBR-Sekretariat bittet um Rückmeldungen zur Teilnahme am KMK-Gespräch und der Übersendung von Erfahrungsberichten, etc. bis zum 12. Februar 2021 an dbr@bag-selbsthilfe.de .

Für Rückfragen steht Ihnen auch Herr Delgado gern zur Verfügung:

Reiner Delgado

(Sozialreferent)

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) Rungestraße 19 – 10179 Berlin

Tel: 030-285387-240

Mail: r.delgado@dbsv.org – Web: www.dbsv.org