Resolution
Die Mitgliederversammlung des Verbandes Sprechen- Hören- Lernen Fördern LV Hessen e.V. (SHLF) hat sich mit dem Thema Inklusion von Menschen mit Sprach-, Hör- und Lernbehinderungen auseinandergesetzt und nachfolgende Resolution verabschiedet:
Inklusion ist ein Entwicklungsprozess, der in alle gesellschaftlichen Ebenen eingreift. Beginnend bei der Früherkennung von Problemen, hin zur Frühförderung, Bildung, Aus- und Weiterbildung zu selbstbestimmt Leben und einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz.
Entsprechend Artikel 24 der UN-BRK ist Ausgangspunkt jeglicher individuellen Bildungsplanung, dass Kinder und Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten beste Bildungs- und Ausbildungschancen erhalten. Dies schließt die Wahlmöglichkeit des Bildungsweges ein.
Für einen erfolgreichen Weg benötigen Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in den Schwerpunkten Sprache, Hören und Kommunikation oder Lernen spezifische Rahmenbedingungen. Unter fachpädagogischen Gesichtspunkten sind Aspekte wie frühe Förderung und präventive Angebote, Beachtung und Sicherstellung pädagogischer Standards, sowie Entwicklung kommunikativer Kompetenzen unabdingbar. Ziel muss eine passgenaue Förderung von Anfang an sein.
Dabei sind gerade in der schulischen Bildung besondere Lernformen erforderlich und müssen ermöglicht werden. Individuelle Bedürfnisse müssen dabei erkannt und berücksichtigt werden – beginnend bei der Wochenplanarbeit bis hin zu fest strukturiertem Unterricht. Der Unterricht muss allen Schülerinnen und Schülern gerecht werden. Daneben ist es unerlässlich, dass Schule an den Erfahrungshintergründen der Kinder anschließen und auf Lebenssituationen vorbereiten muss.
SHLF macht immer wieder deutlich, dass es nicht ausschließlich um den Förderort geht, sondern darum, dass gerade Kinder und Jugendliche mit einer Lernbehinderung durch entsprechende unterstützende Maßnahmen während der Schulzeit und beim Verlassen der Schule, in der Lage sind, einen Berufsabschluss zu erlangen – wenn sie denn die nötige Unterstützung durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation bekommen
Sprechen-Hören-Lernen Fördern, LV Hessen fordert die Hessische Landesregierung auf dafür Sorge zu tragen, dass:
-
eine generelle Gleichstellung der Menschen mit Lernbehinderung im SGB II, III und IX stattfindet, damit der Anspruch auf berufliche Rehabilitation vorhanden ist;
-
die Aufnahme der Lernbehinderung in die Matrix des Hessischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stattfindet;
-
die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit den entsprechenden Schwerpunkten vor Beginn der Schulzeit geschieht;
-
es eine umfassende Beratung bei der Schulwahl ihres Kindes und der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung gibt;
-
es eine ausreichende Fall bezogene personelle Ausstattung von Beratungs- und Förderzentren gibt, so dass sie sowohl im Zentrum selbst, als auch in der Beratungs- und Zuweisungsstruktur so ausgestattet werden, dass sie ihren Auftrag erfüllen können;
-
die gesamte personelle Ressource, die im Landesbudget für die sonderpädagogische Förderung in den Förderschulen und in den allgemeinen Schulen zur Verfügung steht, erhalten bleiben soll;
-
für den inklusiven Unterricht Qualitätsstandards entwickelt, festgeschrieben und umgesetzt werden;
-
berufsvorbereitender und -orientierter Unterricht verstärkt im inklusiven System stattfindet;
-
der berufsorientierende Schulabschluss der Förderschule Lernen an den Sekundarschulen I erlangt wird,
-
eine verstärkte Zusammenarbeit von Schule, Jugend- und Sozialhilfe stattfindet;
-
der Nachteilsausgleich verpflichtend gemacht wird und nicht die Entscheidung ob und wie er zu gewähren ist in das Benehmen der einzelnen Schule gestellt wird;
-
Gebärdensprache für hörgeschädigte Kinder im Unterricht, wo notwendig, verpflichtend eingesetzt wird;
-
die Beratung von Schüler/-innen mit dem Schwerpunkt Lernen durch die Reha-Berater der Bundesagentur für Arbeit im letzten Schuljahr, sowohl an den Förderschulen als auch an den Sekundarschulen I verpflichtend ist;;
-
die Aufnahme des Integrationsfachdienstes in die schulische Arbeit stattfindet;
-
ein schneller Ersatz für SchuB-Klassen geschaffen wird, zur Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Arbeitsleben.
Wir sind sicher, dass die Umsetzung der UN-BRK und der Hessisches Aktionsplan nicht innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden können, sondern es sich um eine gesamt gesellschaftliche Querschnittaufgabe für die kommenden Jahre und Jahrzehnte handelt.
Damit Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aktiv teilhaben können bedarf es einer umfassenden Beratung von Eltern auf diesem Weg.
Die für eine gelingende Inklusion so oft beschriebenen notwendigen Maßnahmen für Bildung, Ausbildung und Arbeit bedürfen vor allem aber einer Veränderung der Lehrerausbildung, der Fortbildung und vor allem der Verzahnung der Systeme.