Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämterund Hauptfürsorgestellen (BIH) gibt in dieser Ausgabe ihrer „zBinfo“ einen umfassenden Überblick über die möglichen Leistungen, ihre rechtlichen Voraussetzungen und die zuständigen Stellen:
- an Arbeitgeber: Finanzielle Förderung, Beratung, Information und weitere Angebote
- an schwerbehinderte Menschen: finanzielle Förderung, Beratung, Information und sonstige Angebote
mit Stand April 2012
ZBinfo_BIH_Leistungen im Überblick
Info:Ursula Häuser